Voorbeeld notarieel koop contract in het Duits

Uiteraard begeleiden wij u ook in het kader van onze aankoop begeleiding naar de Duitse notaris en vertalen de akte indien gewenst. Onderstaand een voorbeeld van een "Kaufvertrag" in het Duits.
Let op: Het recht op vrije keuze van de notaris heeft (meestal) de koper ! Vaak wil een makelaar dat niet..

nummer                  der Urkundenrolle für

Verhandelt

zu xxxx am 00. September 20xx

Vor mir, dem unterzeichneten Notar

im Bezirk des Oberlandesgerichts xxxxxxx mit dem Amtssitz in

erschienen heute:

- ausgewiesen durch:

- nachfolgend Verkäufer genannt -

- ausgewiesen durch:

- nachfolgend Käufer genannt -

Die Frage einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Beteiligten verneint.

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Der Notar hat darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Finanzamt die Mitteilung der Steueriden-tifikationsnummer (Steuer-ID TIN) erforderlich ist.

Vorbemerkungen

Die Käufer erklären, dass sie nicht/ verheiratet sind.

Die Käufer bestätigen, dass ihnen gemäß § 17 Abs. 2 a BeurkG mindestens zwei Wochen vor der heutigen Beurkundung der beabsichtigte Text des vorliegenden Vertrages zur Prüfung und Durchsicht zur Verfügung gestellt wurde, so dass ausreichend Gelegenheit bestanden hat, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auch durch Rücksprache mit dem Notariat auseinander zu setzen.

Die Erschienenen zu 1.) baten mich um Beurkundung nachfolgenden

Eidesstattlichen Versicherung:

Die Erschienenen erklärten, nachdem sie auf die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung hingewiesen worden sind:

Wir, die Erschienenen;

Die Beteiligten baten mich – nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt - um die Beurkundung des nachfolgenden

Grundstückskaufvertrages mit Auflassung.

  • 1 Kaufobjekt

Der Verkäufer ist Eigentümer des nachfolgend aufgeführten Grundbesitzes:

Grundbuch des

Der Grundbesitz ist im Grundbuch wie folgt belastet:

Abt. II             lastenfrei

Abt. III                        lfd. Nr. 5         100.000,00 € brieflose Gesamtgrundschuld für die Bank xxxx

Den vorstehend aufgeführten Grundbesitz, mit dem aufstehenden Gebäude und Zubehör, verkauft der Verkäufer mit allen Rechten – lastenfrei - an den dies annehmenden Käufer, je zu 1/2.

2 Kaufpreis, Fälligkeit

Der Kaufpreis beträgt              €

(in Worten: xxx Euro).

Der Kaufpreis ist spätestens zahlbar und fällig am              , jedoch nicht vor Ablauf einer Woche nach einer schriftlichen Mitteilung des Urkundsnotars, in welchem dem Käufer bestätigt wird, dass

  1. die zu Gunsten des Käufers bewilligte Eigentumsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist,
  2. die zuständige Gemeinde bestätigt hat, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht besteht, oder nicht ausgeübt wird,
  3. dem Notar die erforderlichen Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchmäßiger Form vorliegen, für alle vor oder mit der Vormerkung eingetragenen Belastungen, die vom Käufer nicht übernommen werden. Die sich ergebenden Zahlungsauflagen müssen aus dem Kaufpreis erfüllbar sein. Der Notar wird bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung anzufordern, für alle am Vertrag und der Kaufpreisfinanzierung Beteiligten, auch gemäß
    875 Abs. II BGB entgegenzunehmen und zu verwenden.

Weitere Fälligkeitsvoraussetzung ist, dass das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude vollständig vom Verkäufer geräumt wurde.  (Das Gebäude ist unbewohnt. / Eine Verpflichtung zur Räumung vor dem                     besteht nicht.) Diese weitere Fälligkeitsvoraussetzung ist vom beurkundenden Notar nicht zu prüfen. Die Parteien können einvernehmlich den Zahlungs- und Übergabetermin vorverlegen.

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Soweit Grundpfandgläubiger für die Lastenfreistellung Ablösebeträge verlangen, oder Genehmigungen mit von dem Verkäufer zu erfüllender Zahlungsauflagen versehen sind, ist der Käufer zur Erfüllung dieser Zahlungsauflagen ausschließlich in Anrechnung auf den Kaufpreis verpflichtet, ohne dass die Empfänger dadurch ein eigenes Forderungsrecht gegen den Käufer erhalten. Zur Überprüfung der angeforderten Beträge hinsichtlich Grund und Höhe sind der Notar und der Käufer weder verpflichtet noch berechtigt.

Soweit der Kaufpreis nicht zur Lastenfreistellung benötigt wird, ist er an den Verkäufer zu überweisen auf das nachfolgende Konto:

Aufschiebend bedingt auf die Kaufpreiszahlung vereinbaren Verkäufer und Käufer entsprechend ihrem Erwerbsverhältnis die Abtretung aller Eigentümerrechte und Rückübertragungsansprüche bzgl. eingetragener oder einzutragender Grundpfandrechte. Die Umschreibung im Grundbuch wird bewilligt.

Sofern der Käufer bei Fälligkeit nicht zahlt, gerät er ohne Mahnung in Verzug, die gesetzlichen Verzugszinsen betragen 5% über dem Basiszinssatz der EZB.

Wegen der Pflicht zur Kaufpreiszahlung unterwerfen sich die Käufer – gesamtschuldnerisch - der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in ihr gesamtes Vermögen.

3 Besitzübergabe, Erschließung

Die Übergabe des Besitzes erfolgt Zug um Zug mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Zu diesem Zeitpunkt gehen sämtliche mit dem Grundbesitz verbundenen öffentlichen und privaten Rechte und Pflichten auf den Käufer über. Das Gebäude und das Grundstück müssen sich dabei in dem Zustand befinden, den sie heute, bei Vertragsschluss haben. Veränderungen dürfen vom Verkäufer nicht vorgenommen werden. Von etwaigen Verschlechterungen hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Käufer hat das Recht in Absprache mit dem Verkäufer das Grundstück und Gebäude vor dem Zeitpunkt der Kaufpreisfälligkeit noch einmal zu besichtigen.

Der Verkäufer verpflichtet sich vorhandene Pläne, Zeichnungen, Betriebsanleitungen (z.B. für die Heizung) an den Käufer spätestens bei Besitzübergabe auszuhändigen.

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Die bestehende Gebäudeversicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Der Käufer hat das Recht diese Versicherung innerhalb eines Monats - nach erfolgter Umschreibung des Grundbuches auf seinen Namen - zu kündigen. Mit Zahlung des Kaufpreises werden dem Käufer alle versicherungsrechtlichen Ansprüche des Verkäufers bezogen auf das Vertragsobjekt abgetreten.

Ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs trifft ihn auch die Pflicht zur Prämienzahlung und zur Anzeige des Eigentumswechsels an die Versicherungsgesellschaft. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Gebäude bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs versichert zu halten. Die Beteiligten wurden darüber belehrt, dass der Verkauf des Grundbesitzes der Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen ist, um den Bestand des Versicherungsschutzes nicht zu gefährden. Diese Anzeige erfolgt durch den Verkäufer.

Der Verkäufer versichert, dass die Erschließungskosten für das Grundstück im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB und die Abgaben für Anlagen zur Ableitung von Abwasser, Versorgung mit Elek-trizität, Gas und Wasser gemäß § 127 Abs. 4 BauGB, vollständig abgerechnet und bezahlt sind.

Die Abrechnung von Leistungen, die auf das Grundeigentum vom Verkäufer gezahlt und von dem Käufer zu erstatten sind, wird zeitanteilig mit dem Tage der Übergabe vorgenommen.

Die Vertragsparteien verzichten im beiderseitigen Einvernehmen auf die Vorlage eines Energieausweises.

4 Gewährleistungsausschluss

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzhaftung für Sachmängel, außer für den Fall der Arglist oder Vorsatz. Garantien werden keine abgegeben. Dieser Gewährleistungs-ausschluss gilt auch für etwaige mitveräußerten beweglichen Sachen.

Der Käufer hat den Vertragsgegenstand genau besichtigt und kauft ihn wie er liegt und steht.

Von dieser Rechtsbeschränkung ausgenommen ist eine Haftung bei vom Verkäufer vorsätzlich zu vertretender oder arglistig verschwiegener Mängel. Der Verkäufer erklärt, dass ihm keine Mängel des Gebäudes und Grundstückes, keine schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten bekannt sind.

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5 Grundbucherklärungen

Auflassungsvormerkung

Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums an dem Vertragsobjekt bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer zu dessen Gunsten eine

Eigentumsvormerkung

gem. § 883 BGB an dem in § 1 bezeichneten Grundbesitz ohne weitere Voraussetzungen an nächstoffener Rangstelle in das Grundbuch einzutragen, in dem unter § 1 angegebenen Anteilsverhältnis – somit je zu ½ -.

Der Käufer bewilligt und beantragt die Vormerkung bei der Eigentumsumschreibung wieder zu löschen, vorausgesetzt, dass nachrangig keine Eintragungen bestehen bleiben, die nicht von ihm selbst veranlasst wurden.

Löschungsantrag

Der Verkäufer beantragt die in Abt. III des Grundbuches eingetragene Belastung zu löschen.

Auflassung

Beide Vertragsparteien erklären die

Auflassung

wie folgt:

Wir sind darüber einig, dass das Eigentum an dem in § 1 dieses Vertrages bezeichneten Grundbesitz auf den Käufer – je zu ½ - übergehen soll. Wir bewilligen und beantragen übereinstimmend die Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch.

Der Notar wird angewiesen, den Umschreibungsantrag beim Grundbuchamt erst zu stellen, nachdem der Verkäufer den Erhalt des gesamten Kaufpreises schriftlich bestätigt, oder hilfsweise der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis (ohne etwaige Zinsen) bezahlt ist.

Vorher soll er dem Käufer und dem Grundbuchamt keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift dieser Urkunde erteilen, die eine Auflassung enthält.

Für den Fall, dass der Käufer seine Vertragspflicht zur Zahlung des Kaufpreises (und zur Zahlung der Grunderwerbssteuer) nicht erfüllt und der Verkäufer deshalb vom Kaufvertrag zurücktritt, bevollmächtigt der Käufer den Verkäufer die Löschungsbewilligung für die im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung zu erklären.

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Dazu weisen die Beteiligten den Notar übereinstimmend an, die für den Käufer einzutragende Auflassungsvormerkung auf schriftliches Ersuchen des Verkäufers hin löschen zu lassen, wenn:

  1. der Verkäufer den Rücktritt von dem Kaufvertrag wegen Zahlungsverzuges des Käufers erklärt hat und
  2. der Käufer dem Notar nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nachgewiesen hat, dass er den Kaufpreis bzw. die fällige Kaufpreisrate an den Verkäufer gezahlt hat, oder dass der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisrate noch nicht zur Zahlung fällig ist und
  3. der Verkäufer die auf den Kaufpreis erhaltenen Teilbeträge auf ein zum Zwecke der Rückabwicklung einzurichtendes Anderkonto des amtierenden Notars hinterlegt hat.

Die vorstehenden Bedingungen zur Erteilung der Löschungsbewilligung müssen gegenüber dem Grundbuchamt nicht nachgewiesen werden.

6 Vollzugsauftrag

Die Beteiligten beauftragen und bevollmächtigen den amtierenden Notar, seinen amtlichen Vertreter oder Nachfolger im Amt,

  1. sie im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten,
  2. die zur Wirksamkeit und für den Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen anzufordern und entgegenzunehmen.

Die Vertragsbeteiligten bevollmächtigen die Angestellten des Urkundsnotars – die Notariatsan-gestellten xxxxxxxxxxxxxxxxxxx  jede für sich, befreit von § 181 BGB, Erklärungen, Bewilligungen und Anträge materiell- oder formellrechtlicher Art zur Ergänzung oder Änderung dieser Urkunde abzugeben, soweit diese zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich sind.

7 Finanzierungsvollmacht

Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer zu folgenden Rechtshandlungen:

  • Das Vertragsobjekt darf ab sofort mit Grundpfandrechten plus Zinsen und Nebenleistung in beliebiger Höhe belastet werden.
  • Der Verkäufer bewilligt deren Eintragung samt dinglicher Vollstreckungsunterwerfung und stimmt allen zur Rangbeschaffung geeigneten Erklärungen zu. Jeder Käufer übernimmt die persönlichen Zahlungsverpflichtungen und unterwirft sich insoweit der Zwangsvollstreckung, trägt die Kosten der Bestellung und Eintragung und tritt mit seinen Rechten (Vormerkung) zurück.

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  • Die Finanzierungsgläubiger werden hiermit unwiderruflich angewiesen, die auf diese Weise besicherten Kreditmittel bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nur dafür zu verwenden. Die Auszahlungsansprüche werden deshalb (auflösend bedingt) an den dies annehmenden Verkäufer bzw. etwaige Ablösegläubiger abgetreten.
  • Für das vorstehende Grundpfandrecht gilt zwischen Verkäufer und Finanzierungsgläubiger ausschließlich die nachfolgende Sicherungsvereinbarung:

Der Gläubiger darf das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten und/oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Ist die Grundschuld zurück zu gewähren, so kann nur Löschung verlangt werden, nicht Abtretung oder Verzicht. Bei Nichtdurchführung des Kaufvertrages ist Löschungsbewilligung zu erteilen, Zug um Zug gegen Rückerstattung der an den Verkäufer vom Gläubiger geleisteten Zahlungen. Alle weiteren innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde getroffenen Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen gelten erst nach Übergang des Eigentums am Pfandobjekt (Grundstück) auf den Käufer. Eine persönliche Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.

-   Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit einer persönlichen Grundpfandrechts-bestellung keine persönlichen Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen.

-   Soweit der Käufer den Kaufpreis aus eigenen Mitteln finanziert, verpflichtet er sich, der den Kaufpreis finanzierenden Bank die Eigenmittel vor Kaufpreisfälligkeit zur Verfügung zu stellen, damit eine einheitliche Auszahlung ausschließlich durch diese Bank sichergestellt ist. Die Grundpfandgläubigerin wird angewiesen, nur dann eine Auszahlung auf den Kaufpreis vorzunehmen, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, es sei denn, die finanzierende Bank wünscht eine solche Abwicklung nicht.

Die Einhaltung der vorstehenden Bedingung muss dem Grundbuchamt nicht nachgewiesen werden.

Von dieser Vollmacht kann nur vor dem amtierenden Notar xxxxxxxxxxx mit dem Amtssitz in xxxxxxxxxxx Gebrauch gemacht werden.

  • 8 Belehrungen

Die Beteiligten wurden über die rechtliche Bedeutung der von ihnen abgegebenen Erklärungen informiert und über folgendes belehrt:

  1. Das Eigentum geht nicht schon mit der heutigen Beurkundung, sondern erst mit der Umschreibung im Grundbuch auf den Käufer über.

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Zur Eigentumsumschreibung sind die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wegen der Zahlung der Grunderwerbssteuer und die Verzichtserklärung der Gemeinde wegen gesetzlicher Vorkaufsrechte notwendig und die Löschungsbewilligung des in Abt. III des Grundbuches eingetragenen Grundpfandgläubigers.

  1. Der jeweilige Eigentümer haftet kraft Gesetzes für rückständige öffentliche Lasten (z. B. Erschließungskosten, Grundsteuer). Dazu erklärt der Verkäufer, dass öffentliche Lasten die den Verkaufsgegenstand betreffen nicht rückständig sind.
  2. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften alle Beteiligten gesamtschuldnerisch für alle Kosten und Steuern, die durch die Beurkundung und Durchführung dieses Vertrages entstehen als Gesamtschuldner.
  3. Alle Vereinbarungen der Beteiligten müssen richtig und vollständig beurkundet werden, anderenfalls kann der gesamte Vertrag nichtig sein.
  4. Eine steuerliche Beratung hat der Notar nicht übernommen.
  5. Der Notar hat am xxxxxxxxxx Einsicht in das elektronische Grundbuch genommen.
  • 9 Maklercourtage

Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 5 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma xxxxxxxxxxxxxxx

Diese Provision ist mit Abschluss dieses notariellen Kaufvertrages fällig und verdient, unabhängig vom weiteren Verlauf des notariellen Vertrages. Die Firma xxxxxxxx erhält insoweit einen einredefreien und eigenständigen Anspruch auf die Vermittlungsprovision. Der Notar hat auf die entstehenden Kosten hingewiesen. Diese Verpflichtung zur Zahlung der Maklercourtage gilt für den Käufer und nicht für die Verkäufer.

Der Käufer bestätigt der Firma xxxxxxxxx, dass er das Kaufobjekt eingehend besichtigt hat. Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass sämtliche Informationen aus dem Exposé oder etwaigen Werbeträgern der xxxxxxxxxx  auf Angaben der Verkäufer basieren, so dass eine Eigenhaftung der Makler für diese Angaben ausgeschlossen ist.

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Der Käufer bestätigt, dass bei Aufnahme der Vertragsverhandlungen die Informationspflicht über Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks erfüllt wurde.

  • 10 Kosten

Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug dieses Vertrages, sowie die Grunderwerbs-steuer trägt der Käufer; zahlt der Käufer die anfallenden Gerichtskosten oder die Grunderwerbs-steuer nicht, ist der Verkäufer zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt.

Der Verkäufer trägt die durch die Lastenfreistellung entstehenden Mehrkosten.

  • 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Soweit Bestimmungen unwirksam sind, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

  • 11 Hinweis

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Die Käuferpartei erklärt auf Nachfrage des Notars, dass sie die deutsche Sprache ausreichend versteht. Auf die Mitwirkung eines Dolmetschers für die niederländische Sprache hat sie trotz Belehrung durch den Notar verzichtet.

Der Notar hat auch ausdrücklich darüber belehrt, dass dieser Kaufvertrag nach der Unterzeichnung für den Käufer und den Verkäufer rechtlich bindend ist. Weder der Käufer noch der Verkäufer können dann durch eine einseitige Erklärung von dem Vertrag zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbart ist.

Auch wenn eine Finanzierung des Kaufpreises durch eine Bank nicht gelingt, kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten.

Die Niederschrift wurde den Parteien vorgelesen, und von ihnen genehmigt; die Käufer erklären, dass sie den deutschen Vertragstext in vollem Umfang verstanden haben. Die Niederschrift wurde sodann  eigenhändig wie folgt unterschrieben:

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